Immobilienbewertung
Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB, methodisch nach ImmoWertV 2021 — geeignet für Gerichte, Finanzbehörden, Erbauseinandersetzungen, Scheidungen und steuerliche Zwecke. Jedes Gutachten persönlich erstellt, jede Annahme nachvollziehbar begründet.
- Verkehrswertgutachten § 194 BauGB
- Grundsteuergutachten
- Kaufpreisaufteilung
- Energieausweise
